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Gottesdienste in unseren Kirchen

Schloßkirche Chemnitz

Weitere Informationen

Information des Schloßfriedhof Chemnitz

Hinweis in Zeiten von Corona - Stand 04.03.2022

  • Personen mit Corona-typischen Krankheitssymptomen dürfen an Trauerfeiern nicht teilnehmen
  • Bei Trauerfeiern in der Feierhalle gilt die 3G - Regel. Bitte unaufgefordert den Nachweis über Geimpft, Genesen oder Getestet (tagesaktueller Test, nicht älter als 24 Std.) dem Friedhofspersonal vorzeigen.
  • Bei Trauerfeiern ist die Personenanzahl nicht begrenzt.
  • Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz (z.B. OP-Masken oder FFP-2-Masken) ist in der Feierhalle verpflichtend. Auf dem Friedhofgelände ist eine Maske erforderlich, wenn der Mindestabstand von 1,50 m zur nächsten Person nicht eingehalten werden kann.
  • Die Kontaktverfolgung ist nur notwendig bei Benutzung der Feierhalle. Es liegt eine Anwesenheitsliste zum Eintragen des Namens und der Telefonnummer bzw. e-mail-Adresse, PLZ bereit. Darauf müssen sich alle Teilnehmenden verpflichtend eintragen.
    Die Liste wird in einem verschlossenen Umschlag ein Monat aufbewahrt und nur bei Infektion einer teilnehmenden Person an der Trauerfeier an das Gesundheitsamt weitergegeben, um weitere notwendige Maßnahmen zu unterstützen.
  • Die Einhaltung der genannten Hygienemaßnahmen ist in Ihrer Verantwortung. Hinweisschilder und Vorkehrungen für diese Maßnahmen sind von Friedhofseite vor Ort angebracht.

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