Information des Schloßfriedhof Chemnitz

Hinweis in Zeiten von Corona - Stand 04.03.2022
- Personen mit Corona-typischen Krankheitssymptomen dürfen an Trauerfeiern nicht teilnehmen
- Bei Trauerfeiern in der Feierhalle gilt die 3G - Regel. Bitte unaufgefordert den Nachweis über Geimpft, Genesen oder Getestet (tagesaktueller Test, nicht älter als 24 Std.) dem Friedhofspersonal vorzeigen.