Wie arbeitet eine Stiftung?

Der Vorstand

Der Vorstand ist nach der Satzung der Stiftung das Organ der Stiftung, welches die Stiftung leitet, erforderliche Entscheidungen trifft und die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Wesentliche Tätigkeitsfelder sind die Einwerbung von weiteren Zustiftungen, die Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Entscheidung über die Verwendung der Erträge der Stiftung im Sinne des Stiftungszwecks, wie er in der Satzung niedergelegt ist.

Darüber hinaus ist der Vorstand dafür verantwortlich, dass jährlich ein Jahresabschluss erstellt wird, der von der Stiftungsaufsicht zu bestätigen ist. Außerdem sind gegenüber den Finanzbehörden Erklärungen abzugeben und Nachweise zu führen, die die steuerliche Begünstigung der Stiftung sicherstellen.

Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Personen. Der Vorstand wird vom Kirchenvorstand der Ev.-Luth. St.-Petri-Schloßkirchgemeinde Chemnitz gewählt. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre. Eine mehrmalige Wiederwahl ist zulässig. Der Kirchenvorstand kann die Vorstandsmitglieder jederzeit abberufen.

Ehrenamt / Kosten der Stiftung

Die Verwaltung einer Stiftung kostet Geld. Da wir möglichst alle Erträge des Stiftungsvermögens dem Stiftungszweck vorbehalten wollen, müssen die Kosten so gering wie möglich gehalten werden. Daher arbeiten alle Vorstandsmitglieder ehrenamtlich für die Stiftung.

Es werden also keinerlei Vergütungen für deren Tätigkeit für die Stiftung gezahlt. Gleiches gilt natürlich auch für die vielen anderen, die die Arbeit der Stiftung unterstützen.