Kirchenvorstand vorgestellt

Der Auftrag und die rechtliche Stellung des Kirchenvorstandes:

Der Kirchenvorstand hat die rechtliche Vertretung der Kirchengemeinde. Er entscheidet im Rahmen der landeskirchlichen Ordnung in allen Fragen des kirchgemeindlichen Lebens Der Kirchenvorstand sorgt dafür, dass die Kirchgemeinde ihre Aufgaben erfüllt, ihren Verpflichtungen nachkommt und die ihr zustehenden Rechte wahrt. Er kann einzelne Aufgaben einem oder mehreren seiner Mitglieder oder einem Ausschuss zur Beratung oder zur Erledigung übertragen.

Zusammensetzung des Kirchenvorstandes:

Der Kirchenvorstand der Gemeinde wird durch Wahl und Berufung gebildet. Er besteht aus den gewählten und berufenen Kirchvorstehern, die Laien sein müssen sowie den Pfarrern der Gemeinde. Entsprechend der Empfehlungen unserer Landeskirche besteht unser Kirchenvorstand aus 3 Pfarrern und 12 Laien, von denen 9 gewählt und 3 berufen wurden.

Amtszeit des Kirchenvorstandes:

Der Kirchenvorstand wird für jeweils sechs Jahre gewählt. Die Legislaturperiode beginnt in der Regel jeweils mit dem Kirchenjahr und endet mit diesem.