Die Ausschüsse des Kirchenvorstandes

Der Auftrag und die rechtliche Stellung:

Unser Kirchenvorstand hat zur Bearbeitung bestimmter Themengebiete und zur Vorbereitung von Entscheidungen des Kirchenvorstandes, die nachstehenden Ausschüsse gebildet. In ihnen sind neben Kirchvorstehern ebenfalls geeignete Gemeindeglieder vertreten. Alle Ausschussmitglieder sind in dem Ausschuss, dem sie angehören, stimmberechtigt.

Mit dem neuen Kirchenvorstand werden aktuell die neuen Ausschüsse gebildet und besetzt.

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